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Leitfaden

Individualbesteuerung: Was sich für Ehepaare ändert

Am 8. März 2026 angenommen, wird sie die gemeinsame Besteuerung ersetzen. Hier, was entschieden ist und was noch nicht.

Die drei vorzubereitenden Punkte

  1. 01

    Was entschieden wurde: Jede Person wird auf ihr eigenes Einkommen besteuert, verheiratet oder nicht. Die Addition der Einkommen des Paares, die das zweite Einkommen in einen höheren Satz drückt, entfällt.

  2. 02

    Das Inkrafttretungsdatum steht noch nicht fest: Die Umsetzung erfordert eine Anpassung der kantonalen Gesetze und Steuersysteme. Wir nennen kein Jahr, solange es nicht feststeht.

  3. 03

    Wer gewinnt, wer verliert: Paare mit zwei ähnlich hohen Einkommen gewinnen meist; ein Paar mit einem Einkommen kann verlieren, je nach den Tarifen und Abzügen ihres Kantons.

  4. 04

    Was noch zu früh zu optimieren ist: Aufteilung der Wertschriften, der Säule 3a oder der BVG-Einkäufe zwischen Ehepartnern. Die kantonalen Parameter fehlen noch. Wir berechnen es neu, sobald sie bekannt sind.

  5. 05

    Was heute nützlich bleibt: Einen klaren Nachweis über das Eigentum an Konten, Wertschriften und Liegenschaften jedes Ehepartners führen. Diese Aufteilung wird die Besteuerung jeder Person bestimmen.

Inhalt zur Validierung durch Fidubam vorgeschlagen. Ein besonderer Fall kann eine individuelle Beratung erfordern.