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Fidubam.

Diese Seite wurde maschinell übersetzt und wird von einer deutschsprachigen Person geprüft. Verbindlich ist die französische Fassung.

Particuliers · saison fiscale

Korrektur der Quellensteuer

Si votre salaire est imposé à la source, certaines déductions ne sont pas dans le barème. Une correction est possible, mais seulement jusqu’au 31 mars.

Frist

31.03.2027

Gesetzliche Frist, nicht verlängerbar.

Zwei unterschiedliche Verfahren, oft verwechselt

Tarifkorrektur

CHF 220.-

Es wird die Berechnung der einbehaltenen Steuer korrigiert: angewandter Tarif, hochgerechnetes Einkommen, vergessene Pauschalabzüge. Die Steuer bleibt an der Quelle erhoben. Dies ist das einfachste und risikoärmste Verfahren.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

CHF 390.-

Sie werden wie ein ordentlich Steuerpflichtiger mit einer vollständigen Steuererklärung veranlagt. Sie können mehr abziehen, aber Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen fliesst in die Berechnung ein.

Zwei Punkte, die wir vor dem Start ansprechen

  • Die nachträgliche ordentliche Veranlagung ist nicht automatisch vorteilhaft: Sie kann mehr kosten, als sie einbringt. Sie verdient eine vergleichende Berechnung, keine Vermutung.
  • Der Antrag als Quasi-Ansässiger ist für das betreffende Steuerjahr unwiderruflich und bindet Sie je nach Kanton auch für die Folgejahre. Einmal eingereicht, gibt es kein Zurück.

Was inbegriffen ist, was nicht

Inbegriffen

  • Kontrolle des vom Arbeitgeber angewandten Tarifs
  • Antrag auf Tarifkorrektur beim Kanton
  • Berechnung der zulässigen Abzüge
  • Erläuterung der erhaltenen Verfügung

Nicht inbegriffen

  • Zusage eines zurückerstatteten Betrags
  • Nachträgliche ordentliche Veranlagung, separat verrechnet
  • Jahre, für die die Frist vom 31. März bereits abgelaufen ist

Was wir von Ihnen erwarten

  • Sie übermitteln alle Lohnausweise des Jahres.
  • Sie geben Ihre genaue Familiensituation per 31. Dezember an.

Alle Beträge verstehen sich exklusive MWST. Die MWST von 8,1 % kommt für mehrwertsteuerpflichtige Kunden hinzu.

Ihre Berechtigung in drei Fragen

Hier werden keine persönlichen Daten verlangt, und es wird kein Betrag versprochen.

Sind Sie in der Schweiz wohnhaft oder werden Sie aus dem Ausland an der Quelle besteuert?
Haben Sie Abzüge, die im Tarif nicht berücksichtigt sind?
Machen Ihre in der Schweiz besteuerten Einkünfte mindestens 90 % Ihrer weltweiten Einkünfte aus?

Online starten

Höchstens drei Fragen pro Bildschirm. Sobald der erste Bildschirm bestätigt ist, haben wir genug, um Sie zurückzurufen.

Schritt 1 von 333 % etwa 2 Min. verbleibend
Schritt 1 von 3

Wie wir Sie erreichen

Wie möchten Sie kontaktiert werden?

Oder mit jemandem sprechen

Vor dem 31. März reicht oft ein zwanzigminütiges Gespräch für die Entscheidung.